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Mittwoch, 8. September 2010
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Kranken-Zusatzversicherung PDF Drucken E-Mail


Wenn Ihr Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 € im Jahr (Stand 2009) liegt, dann können Sie sich nicht einer privaten Krankenversicherung (PKV) anschließen.


Als Mitglied der gesetzliche Krankenversicherung können Sie dann nur noch mit einer Krankenzusatzversicherung ein besseres Leistungsangebot nutzen.


Diese Krankenzusatzversicherung bringt Sie dann in den Genuss von Zusatzleistungen, die Sie sonst nicht erhalten würden oder selbst teuer bezahlen müßten.

Hierzu gehören: Chefarztbehandlung im Einzelzimmer,
Bei Zahnersatz werden meist hochwertigere Kronen, Füllungen und Prothesen erlaubt/bezahlt.

Umfangreichere Kieferorthopädische Behandlungen
Größerer Erstattungsumfang bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.

Diese Liste läßt sich noch fortsetzen, es kommt ganz auf den Umfang von Leistungen an, für den Sie sich entscheiden.
Hierfür ist es auch sehr wichtig, den Leistungsumfang der eigenen Krankenversicherung zu kennnen, um so gezielt Schwächen mit der Krankenzusatzversicherung auszugleichen.
Die Beiträge einer solchen Krankenzusatzversicherung richten sich dabei ganz nach den Ansprüchen und Leistungen, die man an die Versicherung hat.

So ist es möglich sich mit geringe Mehrkosten im Monat zusätzlichen Leistungsumfang zu dem bestehenden Ansprüchen zu holen.

Als Beispiel lassen sich so ganz gezielt die Kosten von aufwendigen Zahnbehandlungen abfangen.
Schauen Sie einfach mal nach was in Ihrem Fall eine solche Krankenzusatzversicherung, mit Ihren Anforderungen kosten würde

Beachten Sie bitte das viele Versicherungen die Altersobergrenze für Krankenzusatzversicherungen auf 55 Jahre festgelegt haben.