Kranken-Zusatzversicherung
Wer kann Kranken-Zusatzversicherungen nutzen?Wenn Ihr Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 53.550 € im Jahr (Stand 2014) liegt, dann können Sie sich nicht einer privaten Krankenversicherung (PKV) anschließen.
Vorteile und LeistungenDiese Krankenzusatzversicherung bringt Sie dann in den Genuss von Zusatzleistungen, die Sie sonst nicht erhalten würden oder selbst teuer bezahlen müssten. Hierzu gehören: -Chefarztbehandlung im Einzelzimmer,-Bei Zahnersatz werden meist hochwertigere Kronen, Füllungen und Prothesen erlaubt/bezahlt. -Umfangreichere Kieferorthopädische Behandlungen -Größerer Erstattungsumfang bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Diese Liste lässt sich noch fortsetzen, es kommt ganz auf den Umfang von Leistungen an, für den Sie sich entscheiden. So ist es möglich sich mit geringe Mehrkosten im Monat zusätzlichen Leistungsumfang zu dem bestehenden Ansprüchen zu holen. Als Beispiel lassen sich so ganz gezielt die Kosten von aufwendigen Zahnbehandlungen abfangen. Beachten Sie bitte das viele Versicherungen die Altersobergrenze für Krankenzusatzversicherungen auf 55 Jahre festgelegt haben. |
|
|
|