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Samstag, 4. Februar 2012
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Steuervorteil durch Vermietung

 

Eine vermietete Einliegerwohnung bringt Hauskäufern und Bauherren nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern auch steuerliche Vorteile.
An den Kosten der Einliegerwohnung kann der Fiskus beteiligt werden. So besteht die Möglichkeit, den vermieteten Gebäudeteil über 50 Jahre abzuschreiben, wenn die Immobilie nach dem 31.12.1924 gebaut wurde. Wird die Einliegerwohnung zudem über ein Bankdarlehen finanziert, können außerdem die Schuldzinsen von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Bezahlung über ein gesondertes Bankkonto erfolgt.