| Versicherungspflichtgrenze |
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Erläuterung: Die Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Kostenlos und unverbindlich Private Krankenversicherungen vergleichen. Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (siehe § 6 SGB V). Alle Beschäftigten, die ein jährliches Arbeitseinkommen (inklusive aller Zuwendungen) über diesem Betrag beziehen, werden von Gesetzes wegen weder an den Leistungen noch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen oder sich privat zu versichern. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, dann haben Sie noch die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese schließt dann die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht Ihnen somit einen optimalen medizinische Versorgung, insbesondere bei der Zahnärtzlichen Versorgung. Vergleich privater Krankenzusatzversicherungen kostenlos und unverbindlich
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Die Versicherungspflicht 

