Versicherungspflichtgrenze

 

Erläuterung:

Die Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht.
Gemäß § 6 Abs. 6 SGB V wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung im Verhältnis der Entwicklung der Bruttolohn- und - gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenem Kalenderjahr angepasst.

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Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (siehe § 6 SGB V). Alle Beschäftigten, die ein jährliches Arbeitseinkommen (inklusive aller Zuwendungen) über diesem Betrag beziehen, werden von Gesetzes wegen weder an den Leistungen noch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen oder sich privat zu versichern.
Überschreitet ein Arbeitnehmer die für ihn maßgebende Versicherungspflichtgrenze zu Beginn einer Beschäftigung, dann ist er von Anfang an krankenversicherungsfrei. Überschreitet ein Arbeitnehmer beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltserhöhung im laufenden Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze, dann wird er zum 1. Januar des Folgejahres krankenversicherungsfrei. Dies aber nur dann, wenn sein Einkommen auch die im Folgejahr maßgebende Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Unterschreitet ein Arbeitnehmer dagegen im laufenden Kalenderjahr mit seinem Einkommen künftig die Versicherungspflichtgrenze, dann tritt die Versicherungspflicht sofort ein. Auf Antrag kann man sich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Sie mit Ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, dann haben Sie noch die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese schließt dann die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht Ihnen somit einen optimalen medizinische Versorgung, insbesondere bei der Zahnärtzlichen Versorgung.

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