Tipps zur PKV

 

Die richtige Entscheidung
Als Privatpatienten haben Sie jede Menge Vorteile: Statt bei sinkenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die stetig steigenden Beiträge zu zahlen, werden Sie stets vom Spezialisten ihrer Wahl behandelt, sind weltweit versichert und brauchen auch bei aufwendigen und modernen Zahnarztbehandlungen die Rechnung nicht zu fürchten.

Versicherungspflicht
Nicht nur als Selbstständige und Freiberufler haben Sie die Wahl. Auch Arbeitnehmer/innen, die mehr als 47.250 Euro brutto im Jahr verdienen (Versicherungspflichtgrenze) dürfen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlassen. Unser Gesundheitssystem ist bekanntlich marode und muss aufwendig reformiert werden, alle naselang kommt es zu weiteren Gesundheitsreformen. Als Privatpatient können Sie die nun entspannt abwarten. Kassenpatienten können den Gesetzesänderungen nur ohnmächtig zusehen. Immer mehr Leistungen für gesetzlich Versicherte werden gekürzt. Ihre Ansprüche als Privatpatient sind aber vertraglich garantiert, somit darf der vereinbarte Versicherungsumfang nicht mehr vom Anbieter nachträglich gekürzt werden.

Ein Wechsel der sich lohnt
Besserverdienende Singles und Paare ohne Kinder können durch den Kassenwechsel zu einer privaten Gesellschaft jeden Monat Geld sparen. Der Beitrag wird im Gegensatz zur GKV anhand des individuellen Risiko des Versicherten ermittelt und nicht nach Einkommen. Als Faustregel gilt: Junge Menschen zahlen weniger als alte, gesunde weniger als solche mit vielen oder chronischen Vorerkrankungen, Männer aufgrund der kürzeren Lebenserwartung weniger als Frauen. Die Stiftung Warentest fand heraus das sich das besonders für jüngere männliche Spitzenverdiener hervorragend eignet. Wer hingegen mit dem Gedanken spielt eine Familie zu gründen, sollte sich den Kassenwechsel gut überlegen. Eine kostenlose Familienversicherung, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Jede Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Das heißt auch für Mütter in der Babypause, Hausfrauen und Kinder müssen eigene Beiträge entrichtet werden. Auch für privat versicherte Angestellte gilt: Der Chef übernimmt im Rahmen bestimmter Grenzwerte 50 Prozent des Beitrags (2006 war die Obergrenze bei knapp 240 €).  

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Tarifumfang selber wählen
Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Beiträge haben – derzeit von 12 bis 14,5 Prozent – bieten sie alle einen fast identischen Leistungskatalog an. Privatpatienten hingegen haben die Möglichkeit sich den individuell erforderlichen und gewünschten Leistungsumfang selber zusammenzustellen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten aber trotzdem einen Standardtarif an, der in etwa dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht. Zusätzlich gibt es aber immer noch Premium- oder Komfortvarianten des Tarifes, die beinhalten dann noch zahlreiche Wahlmöglichkeiten und Extras wie beispielsweise umfangreiche Erstattung von Zahnersatz, höheres Krankengeld, Zuschüsse zu Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen. Die Auslandskrankenversicherung ist für privat Versicherte nicht erforderlich, Ihr Schutz gilt weltweit. Durch einen Selbstbehalt sparen Sie bares Geld. Wer beispielsweise bereit ist, pro Jahr bis zu 300 Euro seiner entstandenen Krankheitskosten selbst zu tragen, zahlt im Durchschnitt rund fünf Prozent weniger Beitrag.

Je älter, desto schwieriger
Eine private Krankenversicherung ist meistens ein Verbindung fürs Leben. Sie dürfen den Vertrag zwar grundsätzlich kündigen. Mit zunehmendem Alter und damit einhergehendem erhöhtem Krankheitsrisiko, wird es jedoch immer schwieriger, eine preiswerte private Versicherung zu finden. Ein ausführlicher und unabhängiger Vergleich vor Abschluss sollte also auf jeden Fall durchgeführt werden. Jeder Interessent sollte sorgfältig Preise und Leistungen der einzelnen Gesellschaften vergleichen, damit man im Fall der Fälle keine bösen Überraschungen erlebt. Achtung: Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit Einschränkungen nur bei Arbeitslosigkeit möglich oder wenn das Einkommen erstmals wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Wer sich dann und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lässt, um Privatpatient bleiben zu können, der ist an seine Entscheidung ein Leben lang gebunden.

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Hier ein kleiner Überblick von Leistungen die Ihr gewählter PKV-Tarif leisten sollte:

- Arzthonorare und Zahnarztrechnungen sollten bis zum Höchstsatz (3,5fach) der jeweiligen Gebührenordnung gezahlt werden.
- Zahnersatz und Inlays zu 65 %, die Zahnbehandlung sollte zu 90 % erstattet werden.
- Stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
- Stationäre Behandlung durch Chefarzt.
- Krankentransport vom und zum Krankenhaus bis 100 km Entfernung.
- Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der Gesetzlichen Krankenkassen.
- Krankentagegeld von mindestens 60,- bis 90,- € am Tag.
- Auslandsschutz mindestens für die Zeit von Ferienreisen (4-6 Wochen).
- Ambulante Psychotherapie durch Ärzte für 20 Sitzungen im Jahr.
- Psychotherapie im Krankenhaus für 20 Behandlungstage im Jahr.
- Heilmittel wie Massagen sollten zu 75 % erstattet werden.
- Sehhilfen sollten ab einer Sehschärfenänderung von 0,5 Dioptrie erstattet werden.

Jeder Tarif sollte aber in einem persönlichen Gespräch mit einem Fachmann individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt werden.
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