Tierhalterhaftpflichtversicherung


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Einige Tierhalter mögen sich fragen: Warum brauche Ich für meinen kleinen Liebling eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn Ihr Tier sein gesamtes Leben in Ihren eigenen Wohnung verbringt, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht unbedingt nötig.
Die eventuell von dem Tier verursachten Schäden, entstehen in diesem Fall nur für Sie. Ansonsten regelt Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Pflicht eines jeden Tierhalters, für verursachte Schäden zu haften wie folgt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ § 833 BGB
Dieser Satz kann weit reichende Folgen haben: Denn der Tierhalter haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden.
In privaten Haftpflichtversicherungen sind, wenn überhaupt, in der Regel nur Kleintiere (Hamster, Mäuse, Sittiche, etc.) mitversichert. Deshalb ist die Absicherung mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders für Hunde- und Pferdehalter so wichtig.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Falls Sie Ihren Liebling gerne mit in den Urlaub nehmen, achten Sie darauf das die Police auch Auslandsaufenthalte mit einschließt.