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Mittwoch, 8. September 2010
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Riestern für die Rente
Hohe Zulagen gibt es bei der Riester-Rente auf die man nicht verzichten sollte. Angelegt werden können seit 1. Januar 2006 3% und vom 1. Januar 2008 an 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Ausgegangen wird immer vom Einkommen des Vorjahres. „Sozialversicherungspflichtig“ meint alle Erwerbseinkommen (Bruttogehalt) bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Aktuell liegt dies bei 63 000 Euro jährlich in den alten, bei 54 600 Euro jährlich in den neuen Bundesländern.


Wer die oben genannten Summen spart, erhöht seine staatliche Förderung. Gezahlt wird eine Grundzulage plus eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht. Interessant für Ehepaare: Wenn einer der Partner Anspruch auf die Förderung hat, kann auch der andere die Förderung erhalten. Anspruch haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, also alle die, die monatlich in die staatliche Rentenkasse einzahlen. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Förderung beantragen.