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PKV Tarifrechner

Mit dem PKV Tarifrechner von Tarifcheck24 finden Sie den idealen Anbieter für eine Private Krankenversicherung. Geben Sie Ihre Anforderungen an eine private Krankenversicherung gemeinsam mit Ihren Daten in den PKV Tarifrechner von Tarifcheck24 ein und lassen Sie sich vollkommen kostenlos und unverbindlich von einem Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe beraten.

PKV Tarifrechner

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Die Private Krankenversicherung

In die Private Krankenversicherung (PKV) können all diejenigen wechseln, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Hierzu gehören Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer deren Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro ab 2024 liegt. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.775 Euro.

In Deutschland bietet das Gesundheitssystem neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die Option einer privaten Krankenversicherung (PKV) an. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung steht allerdings nicht jedem frei. Grundlegend ist der Wechsel in die PKV für diejenigen möglich, die keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen:

  • Selbstständige und Freiberufler: Für diese Gruppe besteht keine Pflicht, sich gesetzlich zu versichern, weshalb sie direkt in die PKV wechseln können.
  • Beamte und Beamtenanwärter: Aufgrund ihrer besonderen Beihilfeberechtigung durch den Staat ziehen viele Beamte eine private Krankenversicherung vor.
  • Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten: Diese Grenze wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und bestimmt, ab welchem Bruttojahreseinkommen Angestellte sich privat versichern dürfen.

Für das Jahr 2024 wurde die JAEG auf 69.300 Euro festgelegt. Umgerechnet auf ein monatliches Einkommen, müssen Angestellte also mindestens 5.775 Euro brutto verdienen, um die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV zu erfüllen.

Vergleich privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung erhebt – im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – vom Einkommen unabhängige Versicherungsprämien.
Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt, dabei bestimmen der Lohn oder das Gehalt, erhaltene Provisionen und andere Faktoren die Höhe des Beitrages, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bundesweit bei  4.987,50 Euro Monatseinkommen oder 59.850 Euro Jahreseinkommen. Verdienen Sie mehr können Sie zur einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Bei der PKV hingegen, wird der Beitrag nach persönlichen Kriterien, wie Alter, Geschlecht, Beruf, und Gesundheitsstatus berechnet. Es empfiehlt sich deshalb eine Private Krankenversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen. Ihren genauen Versicherungsbeitrag können Sie mit Hilfe von unserem PKV Tarifrechner ermitteln.

Während die Beiträge der PKV unabhängig vom Einkommen und stattdessen basierend auf dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif berechnet werden, richten sich die GKV-Beiträge nach dem Einkommen des Versicherten. Für das Jahr 2024 ist die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro pro Monat und in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro pro Monat festgelegt. Dies ist die Grenze, bis zu der das Einkommen für die Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen wird.

Die Berechnung des PKV-Beitrags erfolgt durch eine individuelle Risikobewertung, die das Alter, Vorerkrankungen und den gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes berücksichtigt. Im Gegensatz dazu wird der GKV-Beitrag als Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Höhere Einkommen bis zu dieser Grenze zahlen einen höheren Beitrag zur GKV, darüber hinaus jedoch nicht.

Ein Wechsel in die PKV wird oft dann in Betracht gezogen, wenn aufgrund des Einkommens, der Berufsgruppe oder des Wunsches nach einem umfangreicheren Versicherungsschutz spezifische Bedürfnisse bestehen. Generell gilt, dass ein Einstieg in die PKV besonders für junge, gesunde Personen finanziell attraktiv sein kann, da die Prämien zu Beginn niedriger sind und individuell auf das Risikoprofil abgestimmt werden. Jedoch sollte diese Entscheidung wohlüberlegt sein, da die PKV im Alter oder bei sich änderndem Gesundheitszustand teurer werden kann und die Rückkehr in die GKV unter Umständen nicht mehr möglich ist.

Ihren genauen Versicherungsbeitrag in einer Privaten Krankenversicherung können Sie mithilfe von unserem PKV Tarifrechner ermittel und so möglicherweise leichter eine Entscheidung treffen.

Vorteile der PKV

Das Wichtigste für den Patienten ist im Ernstfall die medizinische Versorgung. Viele Leistungen können aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hier muss der Patient selber die Kosten tragen. Bezahlt wird häufig nur das medizinisch Notwendige. Neue vielversprechende Behandlungsmethoden werden zum Beispiel selten anerkannt und Behandlungen die die Heilung beschleunigen, gelten nicht als medizinisch notwendig.

Hier ist das umfangreiche Leistungsangebot einer Privaten Krankenversicherung, dass in der Regel viel größer ist als bei der Gesetzlichen Versicherung, deutlich besser für den Patienten. Auch ohne Chefarztbehandlung und Einzelzimmer ist der Erstattungsrahmen der PKV vorteilhafter.

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Unterschiede PKV - GKV

Grundsätzliche Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung

Familienangehörige
In der GKV sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen, wie Ehepartner und Kinder, in der Regel kostenlos mitversichert. Diese Familienversicherung gilt als einer der größten Vorteile der GKV, da sie umfassenden Schutz ohne zusätzliche Kosten bietet.

Die PKV hingegen erfordert für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Dies bedeutet, dass für Ehepartner und Kinder eigene Beiträge zu zahlen sind, die sich nach ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif richten.

Gesunde Singles
Für gesunde Singles kann die PKV finanziell attraktiver sein, da die Beiträge individuell nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Tarifumfang berechnet werden. Dies kann insbesondere für gut verdienende, gesunde Personen zu niedrigeren monatlichen Beiträgen im Vergleich zur GKV führen, bei der die Beiträge einkommensabhängig sind.

Beitragsberechnung
Die Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) basiert auf dem Einkommen der Versicherten, wohingegen private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge nach dem individuellen Risiko des Versicherten kalkulieren. Mitglieder der PKV haben die Möglichkeit, durch Anpassungen in ihrem Leistungsumfang und durch Festlegung eines Selbstbehalts direkt Einfluss auf die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge zu nehmen. Dies bietet insbesondere im Alter die Option, steigende Beiträge durch einen teilweisen Verzicht auf Leistungen zu reduzieren. Es wird jedoch empfohlen, dass Personen mit einer privaten Krankenversicherung einen Anteil der eingesparten Beiträge für mögliche zukünftige Beitragserhöhungen im Alter beiseitelegen.

Kostenübernahme
Die GKV bietet einen solidarischen Leistungskatalog, der die meisten Standardbehandlungen und Medikamente abdeckt. Allerdings müssen Versicherte für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten, wie zum Beispiel für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz.Die PKV hingegen erstattet je nach gewähltem Tarif auch Leistungen, die über den Standard der GKV hinausgehen, wie beispielsweise Chefarztbehandlungen, Einbettzimmer oder alternative Heilmethoden. 

Die Praxisgebühr für die gesetzlich Krankenversicherten wurde 2013 abgeschafft, sodass ein Betrag von 10 Euro beim ersten Besuch eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten nicht mehr entrichtet werden muss. 

Gesetzesänderungen und Klagen
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten alle Mitglieder gleiche Leistungen, festgelegt durch das Sozialgesetzbuch, die durch politische oder administrative Entscheidungen angepasst werden können. Streitigkeiten landen vor den Sozialgerichten, ohne dass für die GKV-Versicherten Gerichtskosten entstehen. Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen basiert auf individuellen Verträgen, mit Leistungen und Beiträgen, die durch Tarife bestimmt werden, erlaubt individuelle Anpassungen und ist von Vertragsbedingungen sowie Marktgegebenheiten abhängig. Bei PKV-Streitigkeiten fallen im Unterschied zur GKV Gerichtskosten an.

Wiederaufnahme nur unter Bedingungen
Die Rückkehr in die GKV nach einem Wechsel in die PKV ist besonders für ältere Menschen oder nach einem Einkommensrückgang relevant. Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme in die GKV für Personen über 55 Jahren schwierig, es sei denn, sie waren in den letzten fünf Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwölf Monate gesetzlich versichert oder insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren. Für jüngere Personen ist die Rückkehr möglich, wenn sie unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, etwa durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Versicherungspflichtgrenze

Erläuterung:

Die Versicherungspflichtgrenze – oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze – bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Gemäß § 6 Abs. 6 SGB V wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung im Verhältnis der Entwicklung der Bruttolohn- und – gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenem Kalenderjahr angepasst.

Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt (siehe § 6 SGB V). Alle Beschäftigten, die ein jährliches Arbeitseinkommen (inklusive aller Zuwendungen) über diesem Betrag beziehen, werden von Gesetzes wegen weder an den Leistungen noch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Sie haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen oder sich privat zu versichern. Überschreitet ein Arbeitnehmer die für ihn maßgebende Versicherungspflichtgrenze zu Beginn einer Beschäftigung, dann ist er von Anfang an krankenversicherungsfrei. Überschreitet ein Arbeitnehmer beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltserhöhung im laufenden Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze, dann wird er zum 1. Januar des Folgejahres krankenversicherungsfrei. Dies aber nur dann, wenn sein Einkommen auch die im Folgejahr maßgebende Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Unterschreitet ein Arbeitnehmer dagegen im laufenden Kalenderjahr mit seinem Einkommen künftig die Versicherungspflichtgrenze, dann tritt die Versicherungspflicht sofort ein. Auf Antrag kann man sich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Sie mit Ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, dann haben Sie noch die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese schließt dann die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht Ihnen somit einen optimalen medizinische Versorgung, insbesondere bei der Zahnärtzlichen Versorgung.

Tipps zur PKV

Die richtige Entscheidung

Als Privatpatienten haben Sie jede Menge Vorteile: Statt bei sinkenden Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die stetig steigenden Beiträge zu zahlen, werden Sie stets vom Spezialisten ihrer Wahl behandelt, sind weltweit versichert und brauchen auch bei aufwendigen und modernen Zahnarztbehandlungen die Rechnung nicht zu fürchten.

Versicherungspflicht
Nicht nur als Selbstständige und Freiberufler haben Sie die Wahl. Auch Arbeitnehmer/innen, die mehr als 69.300 Euro brutto im Jahr verdienen (Versicherungspflichtgrenze) dürfen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlassen. Unser Gesundheitssystem ist bekanntlich marode und muss aufwendig reformiert werden, alle naselang kommt es zu weiteren Gesundheitsreformen. Als Privatpatient können Sie die nun entspannt abwarten. Kassenpatienten können den Gesetzesänderungen nur ohnmächtig zusehen. Immer mehr Leistungen für gesetzlich Versicherte werden gekürzt. Ihre Ansprüche als Privatpatient sind aber vertraglich garantiert, somit darf der vereinbarte Versicherungsumfang nicht mehr vom Anbieter nachträglich gekürzt werden.

Ein Wechsel, der sich lohnt
Besserverdienende Singles und Paare ohne Kinder können durch den Kassenwechsel zu einer privaten Gesellschaft jeden Monat Geld sparen. Der Beitrag wird im Gegensatz zur GKV anhand des individuellen Risiko des Versicherten ermittelt und nicht nach Einkommen.
Als Faustregel gilt: Junge Menschen zahlen weniger als alte, gesunde weniger als solche mit vielen oder chronischen Vorerkrankungen, Männer aufgrund der kürzeren Lebenserwartung weniger als Frauen. Die Stiftung Warentest fand heraus das sich das besonders für jüngere männliche Spitzenverdiener hervorragend eignet. Wer hingegen mit dem Gedanken spielt eine Familie zu gründen, sollte sich den Kassenwechsel gut überlegen. Eine kostenlose Familienversicherung, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet,  gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. Das heißt auch für Mütter in der Babypause, Hausfrauen und Kinder müssen eigene Beiträge entrichtet werden. Auch für privat versicherte Angestellte gilt: Der Chef übernimmt im Rahmen bestimmter Grenzwerte 50 Prozent des Beitrags (2006 war die Obergrenze bei knapp 421,77 €).

Vertraglich garantierte Ansprüche
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo Leistungen durch gesetzliche Regelungen und politische Entscheidungen beeinflusst werden können, sind die Leistungsansprüche in der PKV vertraglich festgelegt und garantiert. Das bedeutet, dass der einmal vereinbarte Versicherungsumfang nicht nachträglich gekürzt werden darf, was einen bedeutenden Vorteil für Versicherte darstellt.

Entscheidungsfaktoren für den Wechsel
Der Wechsel in die PKV lohnt sich vor allem unter bestimmten Bedingungen:

  • Alter und Gesundheitszustand: Jüngere und gesündere Personen zahlen in der Regel niedrigere Beiträge. Mit zunehmendem Alter oder vorhandenen Vorerkrankungen steigen die Beitragskosten.
  • Familienplanung: Für Personen, die eine Familie planen, kann sich die PKV weniger lohnen, da für jedes Familienmitglied eigene Beiträge fällig werden, während in der GKV Familienmitglieder oft kostenfrei mitversichert sind.

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Tarifumfang selber wählen

Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Beiträge haben – derzeit von 14,6 Prozent (tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte) – bieten sie alle einen fast identischen Leistungskatalog an. Privatpatienten hingegen haben die Möglichkeit sich den individuell erforderlichen und gewünschten Leistungsumfang selber zusammenzustellen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten aber trotzdem einen Standardtarif an, der in etwa dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht. Zusätzlich gibt es aber immer noch Premium- oder Komfortvarianten des Tarifes, die beinhalten dann noch zahlreiche Wahlmöglichkeiten und Extras wie beispielsweise umfangreiche Erstattung von Zahnersatz, höheres Krankengeld, Zuschüsse zu Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen. Die Auslandskrankenversicherung ist für privat Versicherte nicht erforderlich, Ihr Schutz gilt weltweitDurch einen Selbstbehalt sparen Sie bares Geld. Wer beispielsweise bereit ist, pro Jahr bis zu 300 Euro seiner entstandenen Krankheitskosten selbst zu tragen, zahlt im Durchschnitt rund fünf Prozent weniger Beitrag.

Je älter, desto schwieriger
Eine private Krankenversicherung ist meistens ein Verbindung fürs Leben. Sie dürfen den Vertrag zwar grundsätzlich kündigen. Mit zunehmendem Alter und damit einhergehendem erhöhtem Krankheitsrisiko, wird es jedoch immer schwieriger, eine preiswerte private Versicherung zu finden. Ein ausführlicher und unabhängiger Vergleich vor Abschluss sollte also auf jeden Fall durchgeführt werden. Jeder Interessent sollte sorgfältig Preise und Leistungen der einzelnen Gesellschaften vergleichen, damit man im Fall der Fälle keine bösen Überraschungen erlebt. Achtung: Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit Einschränkungen nur bei Arbeitslosigkeit möglich oder wenn das Einkommen erstmals wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Wer sich dann und auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lässt, um Privatpatient bleiben zu können, der ist an seine Entscheidung ein Leben lang gebunden.

Beitragsübernahme durch das Unternehmen
Viele Arbeitgeber übernehmen einen Teil der PKV-Beiträge, ähnlich dem Arbeitgeberanteil in der GKV. 2024 liegt der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte bei 421,77 Euro pro Monat. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte von diesem Prozentsatz zahlen. 

Wahl des Tarifumfangs
In der PKV hat man die Freiheit, den Tarifumfang selbst zu wählen, was einen direkten Vergleich von Beiträgen und Leistungskatalog mit der GKV ermöglicht. Es empfiehlt sich, verschiedene Tarife genau zu prüfen, um den besten Schutz entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten zu finden.

Eintrittsalter und Kosten
Je älter eine Person, desto höher sind in der Regel die Einstiegsbeiträge in die PKV. Die Kosten können mit zunehmendem Alter erheblich steigen, was den Zugang zur PKV erschwert und teurer macht. Daher ist es ratsam, einen Wechsel in jungen Jahren zu erwägen, wenn die Beiträge noch vergleichsweise günstig sind.

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Hier ein kleiner Überblick von Leistungen die Ihr gewählter PKV-Tarif leisten sollte:

Arzthonorare und Zahnarztrechnungen sollten bis zum Höchstsatz (3,5fach) der jeweiligen Gebührenordnung gezahlt werden.
Zahnersatz und Inlays zu 65 %, die Zahnbehandlung sollte zu 90 % erstattet werden.
Stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Stationäre Behandlung durch Chefarzt.
Krankentransport vom und zum Krankenhaus bis 100 km Entfernung.
Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der Gesetzlichen Krankenkassen.
Krankentagegeld von mindestens 60,- bis 90,- € am Tag.
Auslandsschutz mindestens für die Zeit von Ferienreisen (4-6 Wochen)
Ambulante Psychotherapie durch Ärzte für 20 Sitzungen im Jahr.
Psychotherapie im Krankenhaus für 20 Behandlungstage im Jahr
Heilmittel wie Massagen sollten zu 75 % erstattet werden.
Sehhilfen sollten ab einer Sehschärfenänderung von 0,5 Dioptrie erstattet werden

Jeder Tarif sollte aber in einem persönlichen Gespräch mit einem Fachmann individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt werden. Kostenloser Versicherungsvergleich! Ein Vergleich privater Krankenversicherungen, Rentenversicherungen etc.

Wechsel der Gesetzlichen Krankenkassen

Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann jederzeit bis zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Das heißt wenn Sie am
15. Dezember kündigen würden, wäre Ihre Mitgliedschaft am 31.Januar beendet. Ihre alte Krankenkasse ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Ohne diese Bestätigung, können Sie keine neue Mitgliedschaft in Ihrer neu gewählten Krankenkasse beantragen.

Zwei Monate Zeit

Wer seine alte Krankenkasse gekündigt hat, muss sich binnen zwei Monaten eine neue Kasse suchen.  Hierbei gilt zu beachten, das Ihre alte Kasse sie nicht wieder als Mitglied aufnehmen muss. Als gesetzlich Versicherter hat man dann nur noch die Möglichkeit, sich eine Private Krankenversicherung zu suchen.

Die Bindungszeit

Bei einem Wechsel in eine neue Krankenkasse muss der Versicherte, egal ob Freiwillig- oder Pflichtversichert 18 Monate versichert bleiben.
Vorher dürfen Sie nicht noch mal wechseln. Die Ausnahme: Bei einer Beitragserhöhungen hat der Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht

Wenn eine Kasse ihre Beiträge erhöht (egal aus welchem Grund), dann hat der Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung kann dann spätestens bis zum Ende des Folgemonats, indem die Beitragserhöhung stattgefunden hat, erfolgen. Sie haben dann zwei Monate Zeit sich einer neuen Krankenkasse anzuschließen. 

Auswahl der Krankenkasse

Als Pflichtversicherter können Sie zwischen Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen wählen. Innungskrankenkassen könne Sie allerdings nur beitreten, wenn es deren Satzung zulässt.

Erstattung

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet rund 95 Prozent der Leistungen zu erstatten. Diese beinhalten: Arztbesuche,
stationäre Krankenhausaufenthalte und rezeptpflichtige Medikamente. Unterschiede gibt es allerdings beim Service
(Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und welche Zusatzleistungen erstattet werden. Insbesondere Kassenpatienten, mit besonderen Anforderungen und Wünschen müssen hier genau hinschauen welche Leistungen erstattet werden.

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