Ratgeber Privat Haftpflichtversicherung


Glück im Unglück - die Privathaftpflichtversicherung

Oft passierte es schneller als man denkt: Ein Brandloch auf dem neuen Teppich des Nachbarn, die kostbare Vase der Schwiegermutter in Scherben, der Sportpartner beim Notarzt – ein kleines Versehen und schon kann es schnell erschreckend teuer werden. Insbesondere wenn Menschen dabei zu Schaden kommen, drohen zum Teil sehr hohe Schadenersatzforderungen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz stehen Sie in so einem Fall vor dem finanziellen Ruin. Eine private Haftpflichtversicherung ist deswegen praktisch unverzichtbar.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die der Versicherte anderen versehentlich zufügt. Dabei sollten Sie darauf achten, das Sach- und Personenschäden mindestens bis drei Millionen Euro gedeckt sein sollten. Der Einfluss einer höheren Deckungssumme auf die Jahresprämie ist gering, im Schadensfall kann sie dagegen die Existenz retten. In der Regel braucht nicht jedes Haushaltsmitglied einen eigenen Vertrag, um vor Schadenersatzforderungen sicher zu sein. Viele Versicherer schließen den Lebenspartner (ob mit oder ohne Trauschein) kostenlos mit ein.
Ein Hinweis: Zieht ein Paar zusammen und stellen dann fest das Sie doppelt haftpflichtversichert sind, dürfen die beiden den jüngeren Versicherungsvertrag (zuletzt abgeschlossenen) umgehend kündigen. Kinder sind während Schulzeit, Lehre, Studium, Wehr- oder Zivildienst und auch als Volljährige noch bei den Eltern haftpflichtversichert. Spätestens wenn der Nachwuchs einen eigenen Job hat und eigenes Geld verdient, muss er sich jedoch selbst versichern.
Die meisten Versicherungen bieten bei Ihren Haftpflichtversicherungen einen vergleichbaren Grundschutz (siehe Tabelle). Darüber hinaus beinhalten die Verträge unterschiedliche Ein- und Ausschlüsse. Jeder muss hier, am besten in einem persönlichen Gespräch, seinen eigenen Versicherungsumfang bestimmen.


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Als Mieter sollte man prüfen bis zu welcher Höhe Mietsachschäden abgedeckt sind. Als Hauseigentümer interessiert Einem dagegen mehr, ob der Versicherungsschutz Schäden durch einen defekten Gastank oder im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen mit einschließt. Junge Eltern sollten darauf achten das Ihre Policen auch Schäden durch kleine Kinder problemlos regulieren. Denn laut Gesetz sind Kinder unter sieben Jahre schuldunfähig und damit auch nicht schadenersatzpflichtig – die Versicherung braucht deshalb nicht zu zahlen. Damit im Schadensfall Nachbarn, Freunde oder Familie nicht leer ausgehen, müssten die Eltern also normalerweise selbst in die Tasche greifen.
Allerdings sind auch mit der besten Privathaftpflichtversicherung nicht alle denkbaren Schadenersatzforderungen und Risiken abgedeckt. Halter von größeren Tieren (Pferde, z.T. Hunde), Vermieter, Bauherren, Motorbootfahrer oder Hobbypiloten benötigen stets spezielle Verträge. Auch Schadenersatzansprüche, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (deshalb auch Privathaftpflicht) oder durch das Engagement in einem Verein entstehen, müssen gesondert abgesichert werden (Berufs- bzw. Vereinshaftpflicht).

Die Privathaftpflichtversicherung,

Ist geeignet für :

Eine gesonderte Versicherung,

brauchen Sie als/bei :

Halter von Kleintieren (Hamster, Katzen, etc.)

Halter von Hunden, Pferden oder anderen landwirtschaftlich und gewerblichen Nutztieren

 

Mieter von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Ferienhäusern, immer bis zur jeweiligen Deckungssumme der Police

 

Vermieter von Häusern, Wohnungen oder Gewerbeimmobilien

 

Eigentümer von selbst genützten Wohnungen oder Einfamilienhäusern oder Ferienhäuser

 

Eigentümer von unbebauten Grundstücken

Kleinere Bauvorhaben

(im jeweiligen Umfang - laut Vertrag)

Größer Bauvorhaben

(Hausbau)

 

Freizeit- oder Sportaktivitäten

 

der beruflichen Tätigkeit, Vereinsleitung, Nutzer von Motor- oder Segeljachten, Hobbypilot oder Jäger

 

Fußgänger oder Radfahrer

 

Autofahrer, Motorradfahrer, Teilnehmer an Radrennen