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Samstag, 4. Februar 2012
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Beitragsanpassung in der PKV PDF Drucken E-Mail

Anpassung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Durch das in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im letzten Jahr, kommt zu einer Anpassung der Beiträge in der privaten Krankenkassen. Durch dieses Gesetz werden für die privaten Versicherungen die Vorgaben mehrerer EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen umgesetzt.

Wichtigste Änderung: Während bisher die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft nur in die Beiträge für Frauen einkalkuliert wurden, müssen die privaten Krankenversicherungen zum 01.01.2008 diese Kosten nun gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilen. Das führt in den Altersstufen bis ca. 45 Jahre bei Männern zu Beitragssteigerungen, bei Frauen im Gegenzug zu Beitragssenkungen.

Die Entlastung ist dabei in den geburtsstarken Jahrgängen am höchsten und nimmt danach deutlich ab. Die stärksten Auswirkungen durch das AGG ergeben sich in der Regel bei den Stationärtarifen. Allerdings kann es auch bei Frauen auf Grund gestiegener Gesundheitskosten bei einigen Tarifen zu einer Erhöhung kommen.

Betroffen sind von der AGG-Umsetzung nahezu alle Tarife in der Krankheitskostenvollversicherung sowie auch viele Zusatzversicherun­gen. Ausgenommen sind die Tarife der Pflegeversicherung sowie Tarife, in denen keine Schwangerschaftskosten nachweisbar sind, wie Zahntarife und ambulante Zusatztarife für gesetzlich Versicherte. Zusätzlich kann es auch auf Grund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu weiteren Erhöhungen der Beiträge kommen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von allen PKV-Unternehmen umgesetzt werden.