| Neue Vermittlerrichtlinie |
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Beratung und Verkauf müssen stimmen!
Die neue Vermittlerrichtlinie ist da. Sie verlangt unter anderem von Vermittlern, die aktiv Versicherungsverträge verkaufen, dass sie ihren Kunden Angebote unterbreiten, die deren Bedarf entsprechen. Um den Bedarf eines Kunden für eine eventuelle Versicherung zu ermitteln, spielen Faktoren wie: Alter, Beruf, Familiensituation, Einkommen, Vermögen, Hobbys und der gegenwärtige Gesundheitszustand eine Rolle. Anhand dieser kann man dann die etwaigen Risiken abschätzen und dann eine bedarfsgerechte Versicherung empfehlen. Wenn man in der Lage ist all diese Faktoren zu berücksichtigen und seinen eigenen Bedarf zu ermitteln, dann besteht die Möglichkeit sich selber die entsprechenden Versicherungstarife zusammen zu suchen. Die optimale Beratung finden Kunden bei einem Versicherungsberater. Versicherungsmakler bieten dem Kunden in der Regel alle auf dem Markt vorhandenen und zu ihm passenden Versicherungstarife an. Ein Versicherungsmakler bekommt sein Geld nicht direkt von Ihnen, er lebt von der Courtage. Diese Vermittlungsgebühr bekommen er von der Versicherung, folglich könnte das eine Rolle spielen bei der Auswahl der Ihnen angebotenen Verträge. Versicherungsvermittler leben ebenfalls von der einer Vermittlungsgebühr, hier Provision genannt. Laut Gesetz, das seit dem 22.Mai dieses Jahres in Kraft ist, muss ein Vermittler oder Makler immer bekunden in wessen Auftrag er handelt. Zusätzlich darf man dem Kunden nur noch passende Angebote anbieten und muss ihm auch zu allen abgebotenen Versicherungstarifen die Unterlagen aushändigen. Vermittler müssen jedes Verkaufsgespräch schriftlich dokumentieren und es vom Kunden unterzeichnen lassen. Ein Kunde kann auch auf die Beratung verzichten, dieses muss aber schriftlich geschehen. Tarif-Rechner24.de rät von diesem Schritt dringend ab, die Beratungsprotokolle werden zukünftig als die wichtigsten Beweismittel bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung gelten.
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Neue Vermittlerrichtlinie 

