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Nebenverdienst bei der Erwerbsminderungsrente

Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen in einem begrenztem Rahmen hinzuverdienen. Etwaige Kapitaleinkünfte, ein Pflegegeld oder andere Renten sind in unbegrenzt Höhe erlaubt.

Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis zu 350 Euro im Monat dazuverdienen. Ansonsten wird ihre Rente anteilig gekürzt.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: In zwei nicht aufeinander folgenden Kalendermonaten dürfen Sie das Doppelte verdienen, also bis zu 700 Euro im Monat.

Aber Vorsicht: Übersteigt der Jahresverdienst eines Rentners die Obergrenze von 4 900 Euro, so übt er schon einen versicherungspflichtigen Job aus, in diesem Fall sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Bei halber Rente gelten individuelle Grenzen
Individuelle Hinzuverdienstgrenzen
gelten für Personen, die eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Hierbei spielt das Einkommen des Versicherten in den letzten drei Jahren vor seiner Erwerbsminderung eine Rolle.
Um kein Risiko einzugehen sollten Sie sich über die genauen Grenzen bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen. Andernfalls müssen Sie mit zusätzlichen Abgaben rechnen.