| Erwerbsminderungsrente |
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Nebenverdienst bei der Erwerbsminderungsrente Empfänger einer Erwerbsminderungsrente dürfen in einem begrenztem Rahmen hinzuverdienen. Etwaige Kapitaleinkünfte, ein Pflegegeld oder andere Renten sind in unbegrenzt Höhe erlaubt. Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis zu 350 Euro im Monat dazuverdienen. Ansonsten wird ihre Rente anteilig gekürzt. Aber Vorsicht: Übersteigt der Jahresverdienst eines Rentners die Obergrenze von 4 900 Euro, so übt er schon einen versicherungspflichtigen Job aus, in diesem Fall sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Bei halber Rente gelten individuelle Grenzen
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Nebenverdienst Rente 

