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Sonntag, 5. Februar 2012
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Versicherungnehmer
Versicherungspflichtgrenze
-Definition
Versicherungspflichtgrenze
-Höhe
Versicherungspflicht
bei Angestellten
Versicherungspflicht
Arbeiter
Vertragsdauer

Versicherungspflichtgrenze - Definition
Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt bestimmt für Arbeitnehmer die Einkommensgrenze, ab der Sie die Möglichkeit haben sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen befreien zu lassen. Dadurch erlangen der Arbeitnehmer die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung ist nun möglich.
Selbstständige, freiberuflich Tätige und Beihilfeberechtigte haben generell die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, eine Einkommensgrenze gibt es hier nicht.