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Versicherungspflicht Arbeiter
Als Arbeiter gilt eine Person wenn sie in einem persönlich und wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit überwiegend körperlicher Tätigkeit steht.
Als Arbeiter sind Sie versicherungspflichtig, sofern ihr Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Diese liegt im Jahr 2007, in Ost wie West Deutschland, bei 47.700 EUR jährliches oder 3.975 EUR monatliches Bruttoeinkommen. Verdienen Sie inklusive all ihrer Zulagen mehr, dann haben Sie die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung in der GKV oder privater Krankenversicherung.
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