Lexikon U

Unfall-Krankenhaustagegeld in der Unfallversicherung
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zahlt die Unfallversicherung in der Regel zunächst ein Krankenhaustagegeld für jeden Tag im Krankenhaus bis zur vertraglich vereinbarten Dauer. Häufig wird auch für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die der Versicherungsnehmer die Leistung bezogen hat, auch ein Genesungsgeld gezahlt.