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Todesfallsumme
Für die Lebensversicherung: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages, so wird in der Regel eine Todesfall-Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Überschussanteile und etwaiger Leistungen aus Zusatzversicherungen fällig. Siehe dagegen: Erlebensfallsumme.
Für die private Unfallversicherung:
Stirbt der Versicherungsnehmer in der Regel binnen Jahresfrist an den Folgen eines versicherten Unfalles, wird die vertraglich vereinbarte Todesfall-Leistung fällig.
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