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Donnerstag, 17. Mai 2012
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden die Ihr Tier oder Ihre Tiere verursachen.
Tierhalter haften laut Paragraph 833 des BGB, in jedem Fall für den Schaden, den das Tier verursacht, auch wenn kein eigenes Verschulden durch den Tierhalter vorliegt.
Ausnahmen gibt es für Tiere, die aus beruflichen Gründen gehalten werden (z.B. Wachhund eines Nachtwächters) oder zum Unterhalt des Halters beitragen (z.B. Blindenhund). In diesen Fällen haftet der Tierhalter nur, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist (z. B. Grobe Fahrlässigkeit)