Lexikon S

Sparzulage
Die Sparzulage, auch Arbeitnehmer-Sparzulage genannt ist eine staatliche Beihilfe für Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Nach heutigen Stand liegt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen bei 17.900 EUR für Ledige und 35.800 EUR für Verheiratete. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen der Person.