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Donnerstag, 17. Mai 2012
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Sparzulage
Die Sparzulage, auch Arbeitnehmer-Sparzulage genannt ist eine staatliche Beihilfe für Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
Nach heutigen Stand liegt die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen bei 17.900 EUR für Ledige und 35.800 EUR für Verheiratete. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen der Person.