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Selbstbeteiligung (SB)
Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil den eine versicherte Person zur Abdeckung eines Versicherungsschadens übernimmt. Sie kann dabei im Versicherungsvertrag als bestimmter Betrag oder aber auch in Form einer prozentualen Beteiligung an einem Schaden festgelegt sein.
Die Selbstbeteiligung gibt der versicherten Person die Möglichkeit einen geringen Teil des Risikos selber zu tragen und somit auch Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Die SB gibt es zum Beispiel in der Rechtsschutz-, Kranken- oder Fahrzeug- (Kasko-) Versicherung.
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