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Donnerstag, 17. Mai 2012
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Praktikanten
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Praktikanten
Für Praktikanten gelten gesonderte Regeln was die Versicherung betrifft.
Als Praktikanten sind Personen zu bezeichnen, die während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Wenn die Praktikanten nicht der studentischen Krankenversicherungspflicht unterliegen, weil sie an keiner Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sind. Dann unterliegen Sie der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, wenn sie aus der berufspraktischen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.
Nur wenn Beides nicht zutrifft kommt es zur länderspezifischen und gesonderten Versicherungspflicht als Praktikant. Von dieser Versicherungspflicht können sich Praktikanten aber auch auf Antrag befreien lassen.