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Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn es keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt. Sie ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Kündigungsfristen betragen in der Regel drei Monate.
Eine ordentliche Kündigung braucht nicht begründet zu werden. Die ordentliche Kündigung kann auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden.