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Lexikon O
Obliegenheiten
Obliegenheits-
verletzung
Ordentliche
Kündigung

Obliegenheitsverletzung
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor wenn die versicherte Person vertragsrelevante oder Versicherungsfall betreffende Daten zu spät, wissentlich falsch oder gar nicht angibt. Durch eine Obliegenheitsverletzung kann es zu weitreichenden Nachteilen für die versicherte Person kommen. Eine Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft bei neuen Versicherungsfällen oder aber die Kündigung des Vertrages sind dann nicht auszuschließen. Die Kündigungsfrist bei einer Obliegenheitsverletzung beträgt in der Regel einen Monat nach Kenntnisnahme. Eine Obliegenheitsverletzung kann auch für mitversicherten Person gelten gemacht werden.