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Mutterschutz - Gesetzliches Beschäftigungsverbot
Der Mutterschutz ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für Frauen vor der Entbindung. In der Regel beginnt der Mutterschutz für werdende Mütter 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Es ist allerdings auch gestattet das die werdende Mutter auf eigenen Wunsch hin bis zum "letzten" Tag arbeitet.
Nach der Geburt folgt dann noch ein acht Wochen langes Beschäftigungsverbot.
Bei einer etwaigen Frühgeburt oder aber auch bei der Entbindung von mehren Kindern verlängert sich das gesetzliche Beschäftigungsverbot nochmals um vier Wochen auf dann 12 Wochen.
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