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Mahnverfahren
Kommt es während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags zu einem Zahlungsverzug des Versicherungsnehmer, dann leitet die Versicherungsgesellschaft das Mahnverfahren ein. In der Regel werden Sie dann aufgefordert die ausstehenden Beiträge innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Durch das einleiten des Mahnverfahrens wird die Versicherung Ihnen gegenüber „leistungsfrei“, das heißt das Sie Ihnen gegenüber nicht mehr zur Zahlung von Leistungen in einem Versicherungsfall verpflichtet wäre.
Kommt es dann während dieser Frist zu keiner Zahlung , so erlischt Ihr Versicherungsschutz und die Versicherung hat die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Vertrags.
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