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Mittwoch, 8. September 2010
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Lernkostenbeihilfe
Die Lernkostenbeihilfe ist in der Regel ein Bestandteil der Unfallversicherung, im speziellen der Familien- oder Kinderunfallversicherung.
Die Lernkostenbeihilfe wird gezahlt, wenn das mitversicherte oder versicherte Kind auf ärztliche Anordnung unfallbedingt dem Unterricht länger als 3 Monate fernbleiben muss. Die genauen Zahlungsmodalitäten, wie etwa Dauer und Höhe der Leistungen, die Sie erhalten würden entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen.