Home  
Sonntag, 5. Februar 2012
Krankenversicherung
PKV-Tarifrechner
GKV-Vergleich
Zusatzversicherungen
Beamte
Studenten
Sachversicherungen
KFZ Versicherung
Haftpflicht
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Tierhalterhaftpflicht
Wohnversicherung
Grundbesitzer
Firmenversicherung
Sterbegeldversicherung
Rente & Vermögen
Rentenversicherung
Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Riester Rente
Finanzen
Baufinanzierung
Girokonto
Investment Fonds
Aktuelles
Gesundheitsreform PKV
Sparerfreibeitrag 2007
Nebenverdienst Rente
Betreuungskosten
Vorteile Vermietung
Neue Vermittlerrichtlinie
Beteiligungssparen
Zeitplan Reform
Verkehrsrechtsschutz
Stromkosten senken
Abgeleiteter Zulagenanspruch
Main Menu
Home
Internet Marketing
Beiträge
Newsletter
Suche
Kontakt
Anmeldung Newsletter








Lexikon K PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Lexikon K
Kapitalabfindung
Kapitalversicherung
Kapitalversicherung
mit Teilleistungen
Kapitalversicherung
auf Tod und Erleben
Kapitalwahlrecht
Kosmetische Operationen
Kfz-Haftpflichtversicherung
Krankenversicherungs-
pflichtgrenze

Kapitalwahlrecht in der Privaten Rentenversicherung
Wenn Ihr Versicherungsvertrag Ihnen das Kapitalwahlrecht einräumt, dann haben Sie am vertraglich vereinbarten Rentenbeginn in der Regel zwei Möglichkeiten:
Sie können sich Ihr angespartes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen.
Oder aber Sie erhalten die vereinbarte Leibrente bis zum Tode.
Achtung: Um das Kapitalwahlrecht wahrzunehmen gibt es in den Versicherungsverträgen meistens Fristen in denen sich die versicherte Person für eine der beiden Optionen entscheiden muss. Versäumt man diese ist meist nur noch die Rentenzahlung möglich.