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Kapitalwahlrecht in der Privaten Rentenversicherung
Wenn Ihr Versicherungsvertrag Ihnen das Kapitalwahlrecht einräumt, dann haben Sie am vertraglich vereinbarten Rentenbeginn in der Regel zwei Möglichkeiten:
Sie können sich Ihr angespartes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen.
Oder aber Sie erhalten die vereinbarte Leibrente bis zum Tode.
Achtung: Um das Kapitalwahlrecht wahrzunehmen gibt es in den Versicherungsverträgen meistens Fristen in denen sich die versicherte Person für eine der beiden Optionen entscheiden muss. Versäumt man diese ist meist nur noch die Rentenzahlung möglich.
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