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Gliedertaxe

Gliedertaxe
In der Unfallversicherung:
In der Gliedertaxe wird die Höhe der Invaliditätsentschädigung, bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Organen oder Körperteilen festgelegt. Dazu wird eine Gliedertaxe als Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades in Standardfällen vereinbart. Im Versicherungsfall wird dann ein entsprechender Prozentsatz der Versicherungssumme, entsprechend Ihrer Gliedertaxe, fällig.
In der Haftpflichtversicherung:

Dient die Gliedertaxe dazu die maximale Erstattungshöhe für Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt und für die er nach dem Gesetz Schadenersatz zu leisten hat, festzulegen.