Lexikon F

 

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Freie Arztwahl
In der privaten Krankenversicherung: Bei einem gültigen Vertragsverhältnis als Privatpatient die Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker. Ein Wechsel des behandelnden Arztes oder Heilpraktiker ist jederzeit möglich, auch ohne vorherige Überweisung.
In der gesetzlichen Krankenkasse: Die Behandlung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise" durch Ärzte und Zahnärzte die von den gesetzlichen Krankenkassen ihre Zulassung erhalten haben. Heilpraktiker sind nicht zugelassen.