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Sonntag, 5. Februar 2012
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Erwerbsunfähigkeit
Dieser Begriff wird von der gesetzlichen Sozialversicherung in der Unfall- und Rentenversicherung verwendet: "Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann" (§1247 II RVO, §24n AVG).