Lexikon D

Dynamik
In der Lebensversicherung:
Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, das die Beiträge und Versicherungssumme sich in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Dazu sind auch keine weiteren Gesundheitsprüfungen nötig. Es sei denn es werden mehrere Anpassungen hintereinander ausgelassen.

 

In der Unfallversicherung:
Auch hier gilt dasselbe Beiträge und Versicherungssumme werden ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Bestimmte Leistungen wie beispielsweise Bergungskosten oder kosmetische Operationen werden dagegen meist nicht dynamisch angepasst. Welche Leistungen von der Dynamik eingeschlossen sind entnehmen Sie ihren Versicherungsunterlagen.