Home  
Sonntag, 5. Februar 2012
Krankenversicherung
PKV-Tarifrechner
GKV-Vergleich
Zusatzversicherungen
Beamte
Studenten
Sachversicherungen
KFZ Versicherung
Haftpflicht
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Tierhalterhaftpflicht
Wohnversicherung
Grundbesitzer
Firmenversicherung
Sterbegeldversicherung
Rente & Vermögen
Rentenversicherung
Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Riester Rente
Finanzen
Baufinanzierung
Girokonto
Investment Fonds
Aktuelles
Gesundheitsreform PKV
Sparerfreibeitrag 2007
Nebenverdienst Rente
Betreuungskosten
Vorteile Vermietung
Neue Vermittlerrichtlinie
Beteiligungssparen
Zeitplan Reform
Verkehrsrechtsschutz
Stromkosten senken
Abgeleiteter Zulagenanspruch
Main Menu
Home
Internet Marketing
Beiträge
Newsletter
Suche
Kontakt
Anmeldung Newsletter








Lexikon D PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Lexikon D
Deckungskarte
Direkt-
versicherung
Doppel-
versicherung
Dynamik

Doppelversicherung
Eine sogenannte Doppelversicherung liegt vor, wenn für dasselbe Interesse bei mehreren Versicherungsgesellschaften Anspruch auf Schadensersatz besteht und die tarifliche Leistungen der beteiligten Versicherungen zusammen den entstandenen Vermögensschaden übersteigen.
Laut § 55 VVG gilt aber der "Schaden als Höchstgrenze", dadurch darf in der Schadensversicherung die Versicherungsleistung grundsätzlich nicht über den tatsächlichen und erstattungsfähigen Vermögensschaden hinausgehen.