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Doppelversicherung
Eine sogenannte Doppelversicherung liegt vor, wenn für dasselbe Interesse bei mehreren Versicherungsgesellschaften Anspruch auf Schadensersatz besteht und die tarifliche Leistungen der beteiligten Versicherungen zusammen den entstandenen Vermögensschaden übersteigen.
Laut § 55 VVG gilt aber der "Schaden als Höchstgrenze", dadurch darf in der Schadensversicherung die Versicherungsleistung grundsätzlich nicht über den tatsächlichen und erstattungsfähigen Vermögensschaden hinausgehen.
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