| Lexikon D |
|
|
|
Seite 3 von 5
Direktversicherung 1. Bezeichnung für eine Versicherungsgesellschaft, die auf ein weit verzweigtes Agenturnetz und den Außendienst verzichtet und bei denen der Kontakt mit den Versicherten direkt über die Zentrale oder ein Callcenter erfolgt. 2. Als Fachbegriff für eine vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung. Bezugsberechtigter aus der Direktversicherung ist immer der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Bei der reinen Direktversicherung werden die Beiträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung wird vom Arbeitgeber ein Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers einbehalten, den er dann als Versicherungsbeitrag an die Versicherungsgesellschaft abführt. |
|||||||


