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Sonntag, 5. Februar 2012
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Berufsunfähigkeit in der Lebensversicherung
Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte durch die Folgen von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls für einen im Versicherungsvertrag genau definierten Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine Teilweise Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die eben genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grade erfüllt sind.
Bestanden die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang ununterbrochen, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Bei einigen Tarifen wird die Leistung auch rückwirkend gezahlt.