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Sonntag, 5. Februar 2012
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Beitragszahlungsdauer
Den Zeitraum in dem der Versicherungsnehmer seiner Beitragszahlungspflicht nachkommt, nennt man die Beitragszahlungsdauer. In der Regel fängt die Beitragszahlungsdauer mit dem Beginn des Versicherungsvertrages an und erstreckt sich bis zu dessen Ablauf bzw. bis zum Eintritt des Versicherungsfalls. Einige Versicherungen bieten zudem Tarife mit der Möglichkeit, die Beitragszahlungsdauer kürzer zu gestalten als die eigentliche Vertragslaufzeit. Ansonsten gibt es auch Versicherungen mit einer einmaligen Beitragszahlung (Einmalbeitrag) zu Beginn der Vertragslaufzeit.