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Sonntag, 5. Februar 2012
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Beitragsfreistellung in der Lebensversicherung
Falls der Versicherungsnehmer in die Lage kommen sollte, seine sogenannte Prämienschuld nicht mehr erfüllen zu können, also seine Beiträge nicht zahlen zu können. Kann anstelle einer Kündigung des Versicherungsvertrages eine Beitragsfreistellung vereinbart werden. Die neue angepasste Versicherungssumme ist dann natürlich entsprechend geringer als die ursprünglich vereinbarte. Die Beitragsfreistellung kann nur dann erfolgen, wenn ein Mindestwert im Vertrag vorhanden ist. Meistens ist es möglich die Zahlung der Beiträge innerhalb bestimmter Fristen wieder aufzunehmen.