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Sonntag, 5. Februar 2012
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Beitragsbemessungsgrenze - Definition
Durch die jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung ermittelt.

 

Beitragsbemessungsgrenze - Höhe
Aktuell gibt es für Ost- und Westdeutschland aufgrund der unterschiedlichen Einkommensstrukturen teilweise noch unterschiedliche Beträge.
Beitragsbemessungsgrenze 2009 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westdeutschland 5400 EUR monatlich und 64.800 EUR im Jahr.
Ost
deutschland 4550 EUR monatlich und 54.600 EUR im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze 2009 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung:
Ost- wie Westdeutschland gleich bei 3675,00 EUR im Monat und 44.100 EUR im Jahr.
Die Angaben beziehen sich auf das Bruttogehalt einschließlich aller Bezüge und Zuwendungen.