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Sonntag, 5. Februar 2012
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Beitragsanpassung
Sollte es während der Laufzeit Ihres Vertrages zu einer Abweichungen zwischen den tatsächlichen und kalkulierten Versicherungsleistungen Ihres Tarifs kommen, beispielsweise durch die steigende Lebenserwartung und neuen medizinischen Entwicklungen und damit verbundenen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, führt dies zu einer eventuellen Beitragsanpassung. Die erfolgt bei den privaten Krankenversicherungen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Dabei geschieht das für alle Versicherten einer Tarifart nach den gleichen Grundsätzen.
Bei der Lebensversicherung ist eine Beitragsanpassung nach geltendem Versicherungsvertragsgesetz nur bei bestimmten Tarifen möglich, beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unzulässig sind Beitragsanpassungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen oder Leibrentenversicherungen.