| Lexikon A |
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Abrufoption Für die Rentenversicherung: Erreicht das Deckungskapital inklusive des Überschussguthabens, aber ohne Schlussüberschussanteile, die Höhe der garantierten Kapitalabfindung der versicherten Rente zum vereinbarten Rentenbeginntermin, kann ein neuer, früherer Rentenbeginn vereinbart werden.
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