KFZ Versicherung Leistungen
Unbenanntes Dokument
Hier der Leistungsumfang der gegnerischen KFZ Versicherung nach einem Unfall:
Reparaturkosten
Wer sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lässt, muss sich in der Regel um nichts kümmern. Die Werkstatt holt sich von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten-Übernahmebescheinigung und rechnet mit der Versicherung direkt ab.
Wer die Kosten auf Gutachtenbasis abrechnet, bekommt den ausgewiesenen Betrag ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt. Den kann er behalten, wenn die Reparatur komplett unterbleibt oder er selber repariert. Auch wer den Wagen in einer billigen Werkstatt reparieren lässt, kann die Differenz zwischen geschätzten und tatsächlichen Kosten behalten. In diesem Fall sollten Sie die Rechnung nicht der gegnerischen Versicherung schicken.
Mietwagenkosten
Den Anspruch auf einen Mietwagen hat nur, wer täglich mehr als 30 km fahren muss.
Aber selbst dann haben Sie nur Anspruch auf ein „kleineres“ Modell, ansonsten gibt es 20% Abzug. Der Versicherungsnehmer muss vor dem Mieten einen Preisvergleich anstellen und einen günstigen Anbieter auswählen. Die Nutzung des Mietwagen ist auf die tatsächliche Reparaturdauer begrenzt.
Nutzungsausfall
Einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallpauschale haben nur Personen die täglich, also regelmäßig ihr Fahrzeug benutzen. Der Versicherungsnehmer darf aber nicht über einen Zweitwagen verfügen und darf sich natürlich auch keinen Mietwagen nehmen.
Eine Nutzungsausfallpauschale kann je nach Autotyp zwischen
25 und 100 Euro pro Tag betragen.
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Wertminderung
Eine etwaige Wertminderung gibt es nur wenn das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km gelaufen ist. Zudem müssen die Reparaturkosten 10 Prozent des Fahrzeugwertes übersteigen.
Die Wertminderung soll den Verlust ausgleichen, wenn das Fahrzeug verkauft werden sollte. Ein Unfallschaden wirkt sich immer nachteilig auf den erzielbaren Erlös aus.
Schmerzensgeld
Ob überhaupt und wie lange ein Schmerzensgeld gezahlt wird, richtet sich immer nach Dauer und Schwere der Schmerzen und nach Art der bleibenden Schäden. Die Höhe des Schmerzengeldes orientiert sich dabei an bereits ergangenen Urteilen für vergleichbare Verkehrsunfälle.
Gutachterkosten
Werden nur noch erstattet, wenn kein Bagatellschaden vorliegt.
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Schadenshöhe zwischen 500 und 800 Euro liegt.
Es ist nicht zwingend notwendig den Gutachter der Versicherung zu nehmen, es sei denn Sie haben mit der Versicherung einen anderslautende Vereinbarung getroffen, beispielsweise im Rahmen eines Schadenmanagement-Abkommen. Statt eines Gutachten wird auch ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt anerkannt.