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Samstag, 4. Februar 2012
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Unser Rat zur Autoversicherung

Prüfung: Prüfen Sie jedes Jahr, ob Sie Ihr Auto nicht günstiger versichern können. Vergleichen lohnt sich. Selbst wenn Sie im Vorjahr bereits zu einem günstigeren Anbieter gewechselt sind, ist oft wieder eine Ersparnis drin. Eventuell hat sogar Ihr alter Versicherer einen neuen Tarif im Angebot, der für Sie günstiger ist.

Kündigen: Jährlich zum 30. November können Sie Ihre Autoversicherung ordentlich kündigen. Die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen haben Sie bei einer Beitragserhöhung, wenn Sie sich ein neues Auto gekauft haben und nach einem Schadensfall.

Wechsel: Schließen Sie bereits vor der Kündigung des alten Vertrags schon die neue Versicherung ab. Insbesondere bei Teil- und Vollkasko können die Versicherer Anträge ablehnen. Achten Sie bei Kündigung auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.