KFZ Schadenmeldung

 

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SCHADENMELDUNG

Wenn sich der erste Schock vom Unfall gelegt und man sich beruhigt hat kommt auch schon die nächsten Sorgen auf. Wie verfährt man weiter und was gilt es zu beachten damit es nachher keine unangenehmen Überraschungen auftreten?
Wenn Sie schon unseren Unfallratgeber kennen und danach verfahren sind, befinden Sie sich schon mal auf der sicheren Seite.
Hier nun einige Hinweise wie Sie teure Fehler bei der Schadenmeldung vermeiden können.

Melden Sie den Unfall der Versicherung des Unfallgegners
Sie müssen nicht warten bis Ihr Unfallgegner das macht. Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegner und teilen Sie ihr den Namen des Versicherungsnehmer und das Datum des Unfalles mit.
Sie haben zudem die Möglichkeit Reparaturkosten-Übernah­me-Erklärung zu verlangen oder Sie beauftragen eine Fachwerkstatt das zu übernehmen.

Schadenmeldung bei der eigenen Kfz-Versicherung
Hatten Sie Schuld oder eine Teilschuld an dem Unfall sollten Sie den Unfall so schnell wie möglich ihrer eigenen Autoversicherung melden. Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall, indem keine weiteren fremden Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren, sollten Sie den Unfall melden.

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Einen Anwalt zu Rate ziehen
Gab es bei dem Unfall einen Personenschaden oder waren mehrere Fahrzeuge daran beteiligt, empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen. Besitzen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Sie vorher eine Kostenübernahme für den Anwalt einholen.

Deutsches Büro Grüne Karte
Im vereinten Europa kann es mal schnell auf unseren Straßen zu einem Unfall kommen, bei dem ihr Unfallgegner eventuell im Ausland versichert ist. Geschieht der Unfall in Deutsch­land, dann hilft Ihnen das Deutsche Büro Grüne Karte, PF 10 14 02, 20009 Hamburg bei der Schadenregulierung weiter. Wichtig in so einem Fall: Unbedingt alle Angaben wie Name und Anschrift, Versicherungsname und Nummer, anhand von Dokumenten überprüfen oder besser gleich die Polizei einschalten.

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Verkehrsopferhilfe hilft bei Fahrerflucht
Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie hat das Ziel bei Unfällen mit unbekanntem Unfallverursacher (Fahrerflucht) oder Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeug und vorsätzlich herbeigeführten Unfällen zu helfen.

Schadenmeldungen in so einem Fall an: Verkehrsopferhilfe e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg
Der Verein ersetzt aber keinerlei Schäden am Fahrzeug die auf unbekannt Unfallverursacher zurückzuführen sind.