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Samstag, 4. Februar 2012
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Beitragsinhalt
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
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Die Bindungszeit
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Erstattung
 

 

Erstattung

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet rund 95 Prozent der Leistungen zu erstatten. Diese beinhalten: Arztbesuche, stationäre Krankenhausaufenthalte und rezeptpflichtige Medikamente.
Unterschiede gibt es allerdings beim Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) und welche Zusatzleistungen erstattet werden. Insbesondere Kassenpatienten, mit besonderen Anforderungen und Wünschen müssen hier genau hinschauen welche Leistungen erstattet werden.