Home arrow Kassenwechsel  
Samstag, 4. Februar 2012
Krankenversicherung
PKV-Tarifrechner
GKV-Vergleich
Zusatzversicherungen
Beamte
Studenten
Sachversicherungen
KFZ Versicherung
Haftpflicht
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Tierhalterhaftpflicht
Wohnversicherung
Grundbesitzer
Firmenversicherung
Sterbegeldversicherung
Rente & Vermögen
Rentenversicherung
Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Riester Rente
Finanzen
Baufinanzierung
Girokonto
Investment Fonds
Aktuelles
Gesundheitsreform PKV
Sparerfreibeitrag 2007
Nebenverdienst Rente
Betreuungskosten
Vorteile Vermietung
Neue Vermittlerrichtlinie
Beteiligungssparen
Zeitplan Reform
Verkehrsrechtsschutz
Stromkosten senken
Abgeleiteter Zulagenanspruch
Main Menu
Home
Internet Marketing
Beiträge
Newsletter
Suche
Kontakt
Anmeldung Newsletter








Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Zwei Monate Zeit
Die Bindungszeit
Sonderkündigungsrecht
Auswahl der Krankenkasse
Erstattung

 

Die Bindungszeit

Bei einem Wechsel in eine neue Krankenkasse muss der Versicherte, egal ob Freiwillig- oder Pflichtversichert 18 Monate versichert bleiben.
Vorher dürfen Sie nicht noch mal wechseln.
Die Ausnahme: Bei einer Beitragserhöhungen hat der Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht.