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Samstag, 4. Februar 2012
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Grundbesitzerversicherung PDF Drucken E-Mail


Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie als Immobilienbesitzer unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Das passiert oft schneller als man denkt. Beispiel:
Auf dem verschneiten Gehweg vor Ihrem vermieteten Anwesen rutscht jemand aus und bricht sich das Bein. Ihr Mieter hat nicht rechtzeitig den Gehweg geräumt und schon sehen Sie sich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert.
Damit Sie sich nicht permanent Sorgen machen müssen, gibt es die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Die Grundbesitzerhaftpflicht kommt zur Leistung, wenn es Schäden gibt, die durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht oder durch die unzureichende Beachtung der Instandhaltungspflicht entstehen. Hierbei übernimmt dann die Grundbesitzerhaftpflicht dann die Wiedergutmachung des Schadens, die Prüfung der Haftungsfrage und auch Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
In einigen Privat-Haftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für das selbstbewohnte Einfamilienhaus bereits inbegriffen, vergleichen Sie also gründlich und lassen Sie sich ausführlich beraten.