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Donnerstag, 9. September 2010
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Gesundheitsreform 2007 PDF Drucken E-Mail

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Die Gesundheitsreform für Privatversicherte

Das wird besser:

Wechselrecht: Ab 2008 sollen Kunden einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen dürfen, wenn sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Für aktuell Privatversicherte, die beim Eintritt in die private Krankenversicherung noch keine 40 Jahre alt waren, soll das in vollem Umfang aber erst ab Jahr 2013 gelten.

Basistarif: Alle Privatversicherten sollen künftig in einen brancheneinheitlichen Basistarif wechseln können. Der Basistarif soll Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen sind unzulässig. Die Beiträge dieses Tarifes sollen auf den Höchstbeitrag der Krankenkassen begrenzt sein, derzeit rund 500 Euro. Sollte jemand dadurch unter das Existenzminimum sinken, dürfen die Versicherungen nur die Hälfte verlangen. Kann der Versicherte auch dies nicht aufbringen, soll er einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Unversicherte: Alle Menschen, die in Deutschland leben und nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, haben ein Recht auf Aufnahme in den entstehenden Basistarif.


Das wird schlechter:

Beitragsanstieg: Die neuen Regelungen müssen zwangsläufig von allen Kunden bezahlt werden. Deshalb könnten die Beiträge nach Meinung von Branchenkennern in den nächsten Jahren um über 35 % steigen.

Klassengesellschaft: Den Leistungsumfang im Basistarif wird der Gesetzgeber vorgeben. Sie werden etwa denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die Ärzte verdienen an Versicherten im Basistarif dann jedoch weniger als bei normalen Privatpatienten. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass Versicherte im Basistarif zu Patienten dritter Klasse werden.

Kranke: Kranke werden wohl auch in Zukunft von ihrem Wechselrecht kaum Gebrauch machen – sie können von der Versicherung abgewiesen werden. Gesunde werden die teuren Versicherungsanbieter verstärkt verlassen. In den teuren Tarifen steigt so der Anteil an Kranken, sodass sie zwangsläufig noch teurer werden. Kranke könnten dann nur auf den Basistarif beim eigenen Versicherer ausweichen.

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