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Samstag, 4. Februar 2012
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Waurm eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Viele Tierhalter fragen sich - Warum brauche Ich für meinen mein kleinen Liebling eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich lässt sich sagen: Wenn Ihr Tier sein gesamtes Leben in Ihren eigenen Wohnung verbringt, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht unbedingt nötig.
Die eventuell von dem Tier verursachten Schäden, entstehen in diesem Fall nur für Sie.
Ansonsten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Pflicht eines jeden Tierhalters, für verursachte Schäden zu haften wie folgt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ § 833 BGB
Dieser Satz kann weit reichende Folgen haben: Denn der Tierhalter haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann so zur Existenzfrage werden.
In privaten Haftpflichtversicherungen sind, wenn überhaupt, in der Regel nur Kleintiere (Hamster, Mäuse, Sittiche, etc.) mitversichert.

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Deshalb ist die Absicherung mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung besonders für Hunde- und Pferdehalter so wichtig.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Bei entstandenen Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Wenn Personen verletzt werden, zahlt die Tierhalter-Haftpflicht die anfallenden Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente.

Vergleich verschiedener Anbieter von Tiehalter-Haftpflichversicherung Tierhalter-Haftpflicht Versicherungsvergleich

Bitte beachten Sie: Viele Versicherer schließen gewerbsmäßig eingesetzte Hunde oder Pferde aus, insbesondere Pferdehalter die das Pferd als Reit- oder Zugtier einsetzen, sollten sich genauer erkundigen. Bei Hunden sind meistens sogenannte Kampfhunde ausgeschlossen und Hunde die „ bei einer berufsmäßigen Tätigkeit mitgeführt werden“, sprich der Schutzhund vom Nachtwächter (auch ein Schäferhund). Lesen Sie mehr dazu Hier: Kampfhunde
Bei fast allen Tarifen können Sie durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall (z.B. 250 Euro) noch zusätzlich Geld einsparen, auch die Laufzeit hat bei einigen Tarifen Einfluss auf den Preis.

 

Hat Ihr Tier eine Krankenversicherung?
Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch - das gilt übrigens auch für Hunde! Damit das so bleibt, sollten Sie Ihren Liebling regelmäßig zum Gesundheitscheck bringen. Die Kosten trägt natürlich Ihre Krankenversicherung - die AGILA.
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