Die Unfallversicherung
Genießen Sie Ihre Freizeit
Sie glauben gar nicht wie schnell eine private Unfallversicherung greift, denn 70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im Urlaub. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt aber nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Hin- und Rückweg zum Selbigen die Kosten. Bei Freizeitunfällen bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung keinen Cent. Wenn Sie aber unbeschwert und abgesichert Ihre Freizeit und Ihren Urlaub genießen wollen, dann gibt es zum Glück eine Lösung.
Die private Unfallversicherung - Die schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und schließt die gesetzliche Versorgungslücken. Zum umfangreichen Leistungskatalog einer privaten Unfallversicherung gehören beispielsweise: Genesungs- und Krankentagegeld, notwendige kosmetische Eingriffe nach eine Unfall, Leistungen ab jedem messbaren Grad der Invalidität, Leistung bei Unfalltod, Unfallrente, Übernahme eventueller Bergungskosten.
Viele dieser Leistungen erfolgen erst im Falle eines Unfalls, der eine messbare Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht. Den bei Invalidität sinkt in der Regel Ihr Einkommen, weil Sie nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können. Die finanziellen Belastungen aber bleiben und die Ausgaben werden weiter steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den unüberschaubaren finanziellen Folgen die ein Unfall nach sich ziehen kann. In vielen Tarifen sind zudem Ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenlos mitversichert.
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Die Geld-zurück-Garantie
Es gibt Gesellschaften die bieten Unfallversicherungen mit einer garantierter Beitragsrückgewähr an, das heißt das Sie einen großen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit wieder zurück bekommen. Bei diesen Tarifen wird Ihr Beitrag fast schon zur Kapitalanlage – mit garantierter Rückzahlung. In der Regel wird meistens nur die Versicherungssteuer und andere geringe Pauschalen abgezogen. Die Rückzahlung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie im Laufe der Vertragslaufzeit Leistungen in Anspruch nehmen. So sind Sie voll versichert und kriegen am Ende der Laufzeit einen großen Teil Ihrer Beiträge zurück.
Die Invaliditätssumme
In den meisten Tarifen der Gesellschaften lässt sich die Invaliditätssumme frei vereinbaren. Die Invaliditätssumme bekommen Sie nach einem Unfall einmalig ausgezahlt, wenn bei Ihnen eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigungen festgestellt wird. Fachleute empfehlen zur Berechnung der eigenen Invaliditätssumme das Nettojahresgehalt mit dem Faktor Drei zu multiplizieren. Das bedeutet wenn Sie also 40.000 Euro netto im Jahr verdienen, ist eine Invaliditätsgrundsumme von 120.000 Euro zu empfehlen.
Die Todesfallleistung
Im Todesfall für den ein Unfall oder direkte Unfallfolgen verantwortlich ist/sind können Sie eine Todesfallleistung vereinbaren. Ähnlich einer Lebensversicherung wird dann dieser vereinbarte Betrag, an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt. Aber Vorsicht: Oft ist die Todesfallleistung nur für eine bestimmte Frist abrufbar, das bedeutet Ihre Hinterbliebenen erhalten diese Leistung nur wenn Sie beispielsweise innerhalb von einem Jahr nach einem Unfall sterben. Um Ihre Hinterbliebenen abzusichern, ist eine Risiko-Lebensversicherung die wohl bessere Alternative.
Die Unfallrente
Eine Unfallrente soll Ihnen helfen zusätzliche und andauernde Belastungen zu finanzieren. Diese resultieren meistens aus Beeinträchtigungen die Sie als Folgen eines Unfalls behalten. Wenn Sie beispielsweise Ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können oder eine häusliche Hilfe benötigen, hilft Ihnen eine Unfallrente die erhöhten finanziellen Belastungen abzufangen. Ob die Unfallrente ausgezahlt wird, hängt dabei vom festgestellten Invaliditätsgrad ab. In der Regel wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die vereinbarte Unfallrente ausgezahlt. Diese Rente erhalten Sie zusätzlich zu den vereinbarten Invaliditätsleistungen.
Die Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages, hier wird auch der Invaliditätsgrad festgelegt an dem sich die Höhe der an Sie zu zahlenden Invaliditätsleistung orientiert. Der Verlust eines Zeigefingers wird meistens mit einer 10 prozenteigen Invalidität beurteilt, der Verlust eines Auges meist mit einer 50 prozenteigen. Bitte beachten: Sie haben meisten die Möglichkeit für die Invaliditätsleistungen eine Progression zu vereinbaren. Das heißt mit zunehmender Höhe des Invaliditätsgrades, steigen die an Sie zu zahlenden Leistungen überproportional an. Die Einstufung der Invalidität nimmt in vielen Fällen der behandelnde Arzt oder ein bestellter Gutachter vor.
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Die Progression
Wie bereits erwähnt können Sie in Ihre private Unfallversicherung eine Progressionsstaffel einschließen. Hierdurch steigt die Entschädigungsleistung überproportional im Verhältnis zum festgestellten Invaliditätsgrad an. Wenn Sie beispielsweise eine Progression von 300 Prozent vereinbaren, dann bekommen Sie bei einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent, 225 Prozent der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme als Entschädigungsleistung.
Das Unfall-Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall zahlt Ihnen die Versicherung für jeden Tag des stationären Aufenthaltes das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld. Die maximale Dauer dieser Leistung ist auch im Vertrag festgehalten, zum Teil sind es drei Jahre. Das Genesungsgeld bekommen Sie meistens für die gleiche Anzahl von Tagen und auch hier sind Höhe und Dauer im Vertrag beschrieben. Oftmals sind beide Leistungen aneinander gekoppelt, bekommen Sie maximal 12 Monate Krankenhaustagegeld, so bekommen Sie auch nur zwölf Monate Genesungsgeld. Viele Versicherungen verdoppeln die Leistung sogar, wenn Sie im Ausland stationär untergebracht werden.
Das Unfall-Krankentagegeld
Das Unfall-Krankentagegeld bekommen sie wiederum, wenn bei Ihnen nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Die Dauer und Höhe dieser Leistung wird im Vertrag festgelegt. In der Regel ist die Laufzeit dieser Leistung kürzer als beim Krankenhaustagegeld.
Notwendige kosmetische Operationen
Es kann mal vorkommen das man nach einem Unfall und den daraus resultierenden Behandlungen zwar wieder voll gesund ist, es aber noch einiger kosmetischer Eingriffe bedarf um das Aussehen wieder voll herzustellen und damit einhergehend das gesamte Wohlbefinden. Auch hierfür kommt Ihre private Unfallversicherung bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf.
Eventuelle Bergungskosten
Entstehen in Folge eines Unfalls zusätzliche Bergungskosten, so sind diese in den meisten Tarifen mitversichert. Das kann mal eine Suchaktion in den Bergen sein oder aber auch der Transport von einer abgelegenen Piste ins nächste Krankenhaus. Ob und bis zu welcher Höhe Bergungskosten übernommen werden wird im Vertrag festgehalten.
Die Kurbeihilfe
Einige Versichere bieten noch zusätzlich und kostenlos eine Kurbeihilfe an. Diese wird an den Versicherten ausgezahlt, wenn nach einem Unfall eine Kur beispielsweise als Rehabilitationsmaßnahme medizinischen notwendig ist. Die Kurbeihilfe besteht meisten aus einem einmalig an Sie ausgezahlten Geldbetrag.
Die Dynamik
Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Dynamik einschließen, dann werden automatisch jährlich die Versicherungssummen angepasst. Im Grunde genommen dient das zur Berücksichtigung der steigenden Lebenshaltungskosten, führt aber in Ihrem Fall zu steigenden Beiträgen jedes Jahr. Unser Tipp: Lassen Sie die Dynamik weg und achten Sie lieber auf jährliche Kündigungsmöglichkeit. So können Sie wenn Ihnen die Versicherungssummen nicht mehr als angemessen erscheinen, Ihren Vertrag fristgerecht kündigen und einen anderen Tarif wählen.