Home arrow Die Rürup-Rente  
Mittwoch, 8. September 2010
Krankenversicherung
Private Krankenvers.
GKV-Vergleich
Zusatzversicherungen
Beamte
Studenten
Sachversicherungen
KFZ Versicherung
Haftpflicht
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Tierhalterhaftpflicht
Wohnversicherung
Grundbesitzer
Firmenversicherung
Sterbegeldversicherung
Rente & Vermögen
Rentenversicherung
Lebensversicherung
Englische Lebensversicherung
Riester Rente
Finanzen
Baufinanzierung
Girokonto
Investment Fonds
Aktuelles
Gesundheitsreform PKV
Sparerfreibeitrag 2007
Nebenverdienst Rente
Betreuungskosten
Vorteile Vermietung
Neue Vermittlerrichtlinie
Beteiligungssparen
Zeitplan Reform
Verkehrsrechtsschutz
Stromkosten senken
Abgeleiteter Zulagenanspruch
Main Menu
Home
Internet Marketing
Beiträge
Newsletter
Suche
Kontakt
Anmeldung Newsletter








Die Rürup-Rente PDF Drucken E-Mail

Die Rürup Rente
Bei der Basis-Rente oder auch Rürup Rente genannt handelt es sich um eine freiwillige, private Rentenversicherung. Der Name Rürup-Rente geht auf ihren Erfinder dem Sozialexperten Professor Bert Rürup zurück.
Ursprünglich war sie hauptsächlich für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gedacht, ihnen stand bis dato keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit zu Verfügung.

Einer der Hauptvorteile der Rürup-Rente ist der immense Steuervorteil den man dadurch erhält. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro, Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn in eine Rürup-Rente investiert wird.
Derzeit (2007) sind nur 64 Prozent davon als Sonderausgaben berücksichtigt. Das sind aktuell also 12.800 Euro für Alleinstehende bzw. 25.600 für Paare. Diese Förderung steigt schrittweise an, bis 2025 die Höchstgrenze der steuerlichen Absetzbarkeit erreicht ist.

Aufgrund ihrer Konzeption erhalten nur Personen die maximale Förderung die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufständisches Versorgungswerk zahlen. Ansonsten schmälern diese Ausgaben den verfügbaren Freibetrag.
Im Falle von Arbeitslosigkeit wird das Vermögen aus der Rürup-Rente nicht auf das bestehende Vermögen aufgerechnet und auch ein verpfänden der angesparten Summe ist nicht möglich. Der eingezahlte Gesamtbetrag wird bei Renteneintritt (frühestens ab dem 60. Geburtstag) monatlich ausgezahlt, es besteht bei der Rürup Rente keine Möglichkeit die Rente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung zu erhalten. 

Ein Hinterbliebenenschutz ist mit der Basis-Rente auch möglich. Stirbt der Versicherungsnehmer dann wird das angesammelte Altersvorsorgevermögen, bei entsprechender Vereinbarung, in Form von Witwen- oder Waisenrente ausgezahlt. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, so verfällt die angesparte Summe.

Alles in Allem ist die Basis-Rente, in Form einer Rürup-Rente nicht die flexibelste Altersvorsorge, aber sie bringt sicherlich die meisten Steuervorteile.