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Mittwoch, 8. September 2010
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Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Zwei Monate Zeit
Die Bindungszeit
Sonderkündigungsrecht
Auswahl der Krankenkasse
Erstattung


Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann jederzeit bis zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Das heißt wenn Sie am 15. Dezember kündigen würden, wäre Ihre Mitgliedschaft am 31.Januar beendet.
Ihre alte Krankenkasse ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Ohne diese Bestätigung, können Sie keine neue Mitgliedschaft in Ihrer neu gewählten Krankenkasse beantragen.