Auto-Versicherungen
Kraftfahrzeug-Versicherungen: Wer zahlt was?
Ohne die Kfz-Haftpflicht hätten sich vermutlich schon viele Autofahrer finanziell ruiniert, denn bei einem Verkehrsunfall entstehen oft Schäden in Millionenhöhe. Darum ist diese Versicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, ohne amtliche Deckungsbestätigung ("Doppelkarte") erhält man auf der Zulassungsstelle keinen Fahrzeugschein und Kennzeichen. Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle entstandenen fremden Schäden auf, die bei dem Gebrauch eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges passieren können.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird immer für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen. Dabei müssen Versicherungsnehmer und Eigentümer des Fahrzeugs nicht identisch sein. Versicherungsnehmer kann sowohl der Eigentümer als auch der Halter des Fahrzeugs werden. Versichert sind außerdem alle berechtigten Fahrer (Altersklauseln beachten).
Tipp: Begnügen Sie sich nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, sondern wählen Sie ein Angebot mit erweiterter Deckung. Idealerweise sollten Schäden bis 100 Millionen Euro gedeckt sein, davon mindestens 6,5 bis 8 Millionen Euro für Personenschäden.
Die Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht ist eine Kasko-Police freiwillig. Sie zahlt Sachschäden die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die Teilkasko
Wer ein älteres Fahrzeug besitzt dem genügt in der Regel die so genannte Teilkasko-Versicherung. Sie übernimmt die Reparaturkosten, bei Schäden die entstehen durch: Blitzschlag, Brand, Explosion, Sturm und Hagel, Überschwemmung und Wildunfällen. Im Falle eines Totalschadens oder bei einem Diebstahl Ihres Fahrzeugs erstattet sie Ihnen den Wiederbeschaffungswert.
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Die Vollkasko
Wer einen Neuwagen kauft, fährt am besten mit einem Rundum-Schutz. Die Vollkasko schließt sämtliche Leistungen der vorrangegangenen Teilkasko ein, darüber hinaus ersetzt sie Ihnen auch Schäden die durch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle entstehen. Ist zum Beispiel nach einem selbstverschuldeten Auffahrunfall Ihre Front beschädigt, so erstattet die Vollkasko Ihnen die fällige Reparatur. In der Regel erhalten Sie in den ersten sechs (teilweise auch zwölf) Monaten nach Erstzulassung als Vollkasko-Kunden bei Diebstahl oder Totalschaden den kompletten Neuwert des Fahrzeugs erstattet.
Tipp: Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht unterscheiden sich Kasko-Verträge zum Teil erheblich im Versicherungsumfang. So regulieren Komfort- oder Premiumpolicen auch Folgeschäden bei Marderbiss oder ersetzen gestohlene Sonderausstattung in vollem Umfang. Als Wildunfälle werden häufig auch den Zusammenstöße mit Pferden, Kühen oder anderen Tieren gewertet, obwohl diese nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt sind.
Definieren Sie vor dem Preisvergleich deshalb möglichst genau, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Ein Schutzbrief
Eine Panne ist für die meisten Autofahrer ein Albtraum – Glück im Unglück, wenn man einen Schutzbrief besitzt. Dann zahlt die Versicherung nicht nur für das Bergen und Abschleppen des Wagens, sie übernimmt bei Bedarf auch die Kosten für die Heim- oder Weiterreise, für einen Ersatzfahrer, für den Versand von Ersatzteilen oder sogar für den (medizinisch notwendigen) Rücktransport des Fahrers.