Betriebliche Altersvorsorge
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Betriebliche Altersvorsorge
Als Altersvorsorge bleibt die bAV gerade auch in steuerlicher Hinsicht attraktiv
Als Arbeitnehmer können Sie verlangen, dass Ihr Chef Teile Ihres Gehaltes (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) umwandelt, um dadurch eine betriebliche Altersvorsorge zu finanzieren. Bietet der Arbeitsgeber eine Unterstützungskasse, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, ist die Gehaltsumwandlung nur für diese Form der Altersvorsorge erlaubt. Gibt es diese in Ihrem Unternehmen nicht, können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Form der bAV in Ihrem Unternehmen angeboten wird.
Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds
Zahlen Sie bereits in eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder in einen Pensionsfonds ein, sind diese Beiträge steuer- und bis 2008 auch sozialabgabenfrei. Bei Verträgen ab 1.1.2005 sind dieses Jahr Einzahlungen bis 4320 Euro steuerfrei und bis 2520 Euro sozialabgabenfrei. Künftige Rentenzahlungen müssen versteuert werden.
Direktversicherung
Hierbei wird ein Teil des Gehalts in Beiträge zu einer Lebensversicherung umgewandelt. Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab und zieht den Betrag (max. 146 Euro monatlich) direkt vom Bruttogehalt ab. Diesen Betrag überweist er an die Versicherung. Auch hier gilt in diesem Jahr für Verträge ab 1.1.2005: Einzahlungen bis 4320 Euro bleiben steuerfrei und bis 2520 Euro sozialabgabenfrei. Die künftige Rente wird versteuert.